Ihre Anwaltskanzlei Köster

Familienrecht


Trennung & Scheidung


Vor einer Trennung, spätestens aber kurz nach der Trennung ergeben sich viele Fragen, wie es weitergehen wird.

Besonders wichtig sind schnelle verlässliche Regelungen, wenn gemeinsame Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind. Wo werden die Kinder leben? Wie wird der Umgang geregelt? Wer muss welche Unterhaltspflichten leisten?

Wenn gemeinschaftliches Vermögen vorhanden ist (Haus, Aktien etc.), muss dieses zügig und gerecht auseinandergesetzt werden.

Hat ein Ehepartner ein vermindertes Einkommen (Kinderbetreuung, Krankheit, Teilzeitverträge) können Unterhaltsansprüche dieses Partners bestehen und sollten schnellstens geprüft werden. Denken Sie daran, wenn Trennungsunterhalt nicht geltend gemacht wird, können Sie diesen nicht rückwirkend einklagen! 


Vor der Hochzeit


In manchen Fällen ist die Einholung rechtlichen Rates und ggf. die Gestaltung eines Ehevertrages vor Eheschließung ratsam.



Mein Aufgabenbereich umfasst insbesondere:


  • Trennung und Scheidung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhalt - Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt - Kindesunterhalt
  • Güterrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Vertragsgestaltung



Bei Fragen rund um Heirat, Trennung und Scheidung berate ich Sie gerne:

Mobil 0160 - 33 5 77 88

Telefon 05554 47 700 75


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