Ihre Anwaltskanzlei Köster

Steuerstrafrecht & Steuerrecht


Ich berate Sie sowohl im Steuerrecht als auch im Steuerstrafrecht.


Meinen Arbeitschwerpunkt bildet dabei das Steuerstrafrecht und hier steht die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung im Vordergrund meiner Tätigkeit.

Ich biete Ihnen:


  • die Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden im Steuerstrafverfahren                                                                          (Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Zollfahndung, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft) wegen des Vowurfs einer Steuerstraftat (insbesondere Steuerhinterziehung),



  • die Verteidigung vor den Strafgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof),



  • die Verteidigung im Steuerordnungswidrigkeitenverfahren                    (bspw. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung, Schädigung des Umsatzsteueraufkommens etc.),



  • die Vertretung im Besteuerungsverfahren, insbesondere bei streitigen Außenprüfungen                                                                                  (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Zollprüfung pp.), Änderung von Steuerbescheiden im Zusammenhang mit der Einleitung des Strafverfahrens und im steuerlichen Haftungsverfahren,



  • die Beratung und Vertretung im Zusammenhang der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung,



  • die Vertretung im gerichtlichen Steuerstreit                                 (Finanzgericht, Bundesfinanzhof).




Bei steuerrechtlichen und steuerstrafrechliche Fragestellungen berate ich Sie gerne:

Mobil 0160 - 33 5 77 88

Telefon 05554 4770075


Oder nutzen Sie mein Kontaktformular oder Sie schreiben mir via E-Mail.