Strafverteidigung -
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten/anzuklagen
Ich verteidige oder berate Sie im Bereich des Strafrechts in allen Verfahrensstadien und unabhängig, ob Sie Beschuldigter (Strafverteidiger) oder Zeuge (Zeugenbeistand) sind.
In folgenden Bereichen werden Sie von mir qualifiziert, engagiert und kompromisslos verteidigt und unterstützt:
- Allgemeines Strafrecht (Einbruch, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung)
- Kapitaldelikte (Mord, Totschlag)
- Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht (Betrug - Bestechung - Begünstigung - Hehlerei - Geldwäsche)
- Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenbesitz - Drogenhandel)
- Verkehrsstrafrecht (Bußgelder, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Entzug der Fahrerlaubnis)
- Berufungen
- Strafvollzug und Strafvollstreckung
- Haft (U-Haft & vorläufigen Festnahme)
- Medizinstrafrecht (fahrlässige Körperverletzung bis zum Abrechnungsbetrug)
- Umweltstrafrecht
- Zeugenbeistand
Denken Sie daran, dass Sie sich niemals verteidigen, ohne dass Sie genau wissen, was Ihnen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird! Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, dann gehen Sie niemals zuerst zur Polizei und danach zum Strafverteidiger. Lassen Sie sich sofort von mir beraten und wenn nötig vertreten. Sie haben das Recht, dass Ihr Anwalt zuerst die Akte einsieht, bevor Sie sich äußern. |