Ihre Anwaltskanzlei Köster

Erbrecht - Testamentsvollstrecker


Ich vertrete sowohl Erblasser als auch Erben - Erbengemeinschaften.


   

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • vorweggenommene Erbfolge - lebzeitige Vermögensübertragung
  • Testamentsberatung und -gestaltung - Erbverträge
  • Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Betreuungsverfügung
  • Erbschein
  • Testamentsauslegung - Testamentsanfechtung
  • Erbauseinandersetzung - Erbenhaftung
  • Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Abwehr und Geltendmachung von sonstigen erbrechtlichen Ansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei Grundbesitz im Nachlass


  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlasspflegschaften



Bei Fragen im Erbrecht berate ich Sie gerne:

Telefon 05554 4770075



Oder nutzen Sie mein Kontaktformular oder Sie schreiben mir via E-Mail.