Ihre Anwaltskanzlei Köster

Sie benötigen einen Anwalt und haben kein Geld?

Das heißt nicht, dass Sie auf eine anwaltliche Beratung verzichten müssen!

 

In Deutschland herrscht der Grundsatz:

wer mittellos ist, darf nicht rechtlos gestellt werden.


Dieser Grundsatz folgt aus dem Sozialstaatsprinzip Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das ist eine Errungenschaft der Bundesrepublik, die die soziale Sicherheit schützen soll.

 

Praktisch bedeutet das für unsere Mandanten bei Ihrer Anwaltskanzlei Köster:

Bei mir werden Sie mit einer Beratungshilfe oder PKH weder weggeschickt noch als Mandant zweiter Klasse behandelt!

 

Hier finden Sie

·         eine Erklärung, was Beratungshilfe ist,

·         wie Sie prüfen können, ob Sie die staatliche Unterstützung erhalten und

·         wo Sie Beratungshilfe beantragen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau Rechtsanwältin Köster ist Mitglied bei: