Sie benötigen einen Anwalt und haben kein Geld?
Das heißt nicht, dass Sie auf eine anwaltliche Beratung verzichten müssen!
In Deutschland herrscht der Grundsatz:
wer mittellos ist, darf nicht rechtlos gestellt werden.
Dieser Grundsatz folgt aus dem Sozialstaatsprinzip Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das ist eine Errungenschaft der Bundesrepublik, die die soziale Sicherheit schützen soll.
Praktisch bedeutet das für unsere Mandanten bei Ihrer Anwaltskanzlei Köster:
Bei mir werden Sie mit einer Beratungshilfe oder PKH weder weggeschickt noch als Mandant zweiter Klasse behandelt!
Hier finden Sie
· eine Erklärung, was Beratungshilfe ist,
· wie Sie prüfen können, ob Sie die staatliche Unterstützung erhalten und
· wo Sie Beratungshilfe beantragen können.
Frau Rechtsanwältin Köster ist Mitglied bei: